UnternehmensnachfolgeEine Unternehmensnachfolge zu finden ist bekanntlich sehr aufwändig. Vorwiegend kommt es zum Verkauf des Unternehmens, da der momentane Unternehmenseigner wegen dem bevorstehenden Ruhestand aus dem Unternehmen abdanken muss. In diesem Falle sollte schon zeitig über eine genaue Lösung diskutiert werden, sodass der Unternehmenskauf in geregelten Bahnen verläuft.
Als erstes sollte geklärt werden, was für einen finanziellen Wert der Betrieb eigentlich vorweisen kann. Hierbei ist es meistens recht unklug, allein auf interne Maßnahmen zur Wertefeststellung zu setzen, da diese oft nicht richtig berechnet werden. Besser ist es, einen nicht aus der Firma kommenden Gutachter zu ordern, sodass der denkbare Interessent bei dem Firmenverkauf nicht schlecht dabei wegkommt.
Daneben sollte der Betrieb wirtschaftlich rentabel wirtschaften, sodass eigentlich ein Verkauf denkbar wird. Ist der Betrieb nicht wirtschaftlich rentabel, sollte viel mehr über eine simple Schließung diskutiert werden. Ist der Betrieb im Allgemeinen rentabel, indess eher schwach, können ergänzende Finanzen helfen, um der Betrieb ökonomisch rentabler führen zu können.
Bei einem Verkauf eines Unternehmens sollte außerdem im Vornherein genau überlegt werden, welche Fertigkeiten der neue Inhaber mitbringen soll. Der alte Inhaber sollte im Vorfeld einen Anforderungsplan erstellen, wo er genau festsetzt, welche Qualifikationen der neue Inhaber mitbringen soll. Dementsprechend kann man Hindernisse schon im Vorwege ausgezeichnet beheben und es gibt danach keinen Streit über die Führung der Firma. Der alte Unternehmenseigner sollte außerdem klären, welche Rechtsinhalte ein Verkauf zur Folge hat und ob es vll. sogar gut wäre, dem aktuellen Unternehmenseigner einen Wechsel der rechtlichen Form zu empfehlen.
Sofern der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, wäre es in nahezu jedem Fall zweckmäßig, einen nicht aus der Firma kommenden Prüfungsausschuss mit ins Boot zu nehmen. Dieser Prüfer könnte punktuell prüfend in die Durchführung greifen und offene Fragen klären, die bei den Prozessabläufen auftreten. Außerordentlich zweckmäßig ist ein überwachendes Organ, wenn der ehemalige Eigentümer darüber hinaus nach der amtlichen Übergabe einen gewissen Teil und an den Entscheidungen im Unternehmen nehmen will oder nicht direkt alle Befugnisse auf den neuen Inhaber übertragen werden sollen. Der Beirat ist im Allgemeinen frei wählbar, es bietet sich indess an, Beiräte aus dem näheren Umfeld des Betriebes zu bestimmen. Das könnte zum Beispiel der allg. Berater von Steuern, ein Angestellter einer Bank oder ebenso ein geprüfter Unternehmensberater sein. Dieser Unternehmensberater ist indess in erster Linie eine finanzielle Überlegung, preiswert sind diese "Helfer" meistens leider nicht.
Ralph Schuenemann
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